Mindestalter: 16
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und einer Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, die jeweils durch eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Fahrschule Martin Zabel
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