Neu Mindestalter: 15
Der Gesetzgeber erlaubt ab dem 09.06.2020 in RLP den Erwerb dieser FS-Klasse mit 15 Jahren
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer maximalen Nenndauerleistung.
Und im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW. Erlaubt sind auch dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistng bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4kW und einer Masse in einem fahrbereiten Zustand von bis zu 270 kg und höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich dem Fahrersitz.
Erlaubt sind ferner leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und einer Masse in fahrbereitem Zustand unter 425 kg und höchstens zwei Sitzplätzen einschließlich dem Fahrersitz.
Fahrschule Martin Zabel
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